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Dieses Thema hat 9 Antworten
und wurde 313 mal aufgerufen
 Archiv Psychotanten
Wally ( gelöscht )
Beiträge:

25.02.2004 22:47
RE: Grundsatzurteil lt. BGH rechtsgültig für ALLE? Thread geschlossen

Hallo,

es geht diesmal bei mir um rein rechtliche Sachen. :-(

(Mietangelegenheiten - alter Vermieter verlangt Renovierung der Wohnung bei Auszug, ich habe dort nur 2 Jahre gewohnt)

Ob jemand von euch Erfahrung bzw. eine Ahnung hat, ob dieses Grundsatzurteil, welches vom BGH gefällt worden ist in Bezug auf Renovierungsarbeiten/Schönheitsreparaturen, ob es rechtskräftig für Alle gilt??

Es heißt ja: "Grundsatzurteil"!

Und wenn es so ist, was kann man tun, damit der ehemalige Vermieter es auch einsieht und anerkennt, ohne dass man erst einen Rechtsweg beschreiten muß.

Was würdet ihr ihm zurückschreiben, wenn er sich auf den Mietsvertrag beruft?
Und das machen ja die meißten, wie man so hört. :-(

Ich habe gehört, dass es dieses Grundsatzurteil gibt und das man, wenn man nur 2 Jahre in der Wohnung wohnte somit eben NICHT renovieren braucht.

Im Internet gibt es darüber zwar viele Links, aber mein ehemaliger Vermieter verlangt das von mir, was kann ich tun?

Einige Links über das Grundsatzurteil:
http://www.mhmnuernberg.de/1437.html?*se...session*id*val*
http://www.freiepresse.de/TEXTE/RATGEBER...XTE/665020.html
http://www.advokat-online.de/Schwerpunkt.../mietrecht.html
und mehr...

Und außerdem ist es bei mir noch so der Fall, dass ich mit dem Nachmieter, den ich gefunden habe, vereinbart habe, dass er die Renovierungen trägt. (DESWEGEN hatte ich IHN ja ausgesucht!! :-(( )
Wozu er auch gleich breitwillig bereit war - JETZT inzwischen wo er die Wohnung hat, will er mir noch eine reinhauen, indem er statt 2 vereinbarten Eimer Farbe, 850 Euro verlangt!!! Das wären MEHR als die 3 Monate Miete, die ich zu zahlen hätte :-(((((

Frechheit!!!
Nächstes mal mache ich alles schriftlich! Diesmal habe ich nur schriftlich, das er die Renovierung übernimmt. Dummerweise nix über den Preis :-(
(weil das alles noch zum Jahresende so schnell gehen mußte)
Manno, wo soll ich soviel Geld hernehmen und wegschmeißen!!

Hoffentlich weiß einer Rat von euch *hoff*

LG Wally

Polarbär ( gelöscht )
Beiträge:

26.02.2004 22:43
#2 RE: Grundsatzurteil lt. BGH rechtsgültig für ALLE? Thread geschlossen

Kann zur Rechtssache nichts sagen, Dir aber stattdessen den Link zu 123recht.net geben.

Greetz, Polarbär.

Crista ( gelöscht )
Beiträge:

26.02.2004 16:25
#3 RE: Grundsatzurteil lt. BGH rechtsgültig für ALLE? Thread geschlossen

Hallo Wally,

in diesem Fall gehe ich mal von einem normalen Standardmietvertrag aus, wo der Vermieter die Schönheitsreparaturen dem Mieter auferlegt hat. Sollten in deinem Vertrag allerdings genaue Fristen drin stehen, dann bist du meiner Meinung nach gekniffen.

Also:
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Wohnräume in folgenden Fristen renoviert werden müssen:

Küchen und Bäder alle drei Jahre
Flure, Dielen, Toiletten, Wohn- und Schlafräume alle fünf Jahre
alle anderen Nebenräume alle sieben Jahre

Die Fristen sind hierbei vom EINZUG des Mieters an zu rechnen und es ist egal, in welchem Zustand (frisch renoviert oder gebraucht) die Wohnung zu diesem Zeitpunkt war. Die Räume, für die die Frist noch nicht zutrifft - und in deinem Fall wären das ja alle, denn du wohntest nur zwei Jahre dort -, brauchen NICHT renoviert zu werden. (Überfällige Renovierungen müssten jeweils nachgeholt werden, aber in deinem Fall kam es dazu ja gar nicht.)

Also außerhalb der Zeitabschnitte brauchst du nicht zu renovieren, selbst dann nicht, wenn es notwendig wäre - natürlich immer unter Maßgabe, dass du keine satanischen Sprüche an die Wände gesprüht hast ;o)
(siehe auch BGH, NJW 87, 2575)

Wenn sich dein Vermieter nun auf den Mietvertrag berufen will, musst du dort nachsehen, was GENAU drin steht bezüglich der Zeiträume für Renovierungen. Sollte da nur der normale Standardsatz drinstehen, dann bist du vermutlich aus dem Schneider - und dein Nachmieter hat gekniffen.

mindsearcher ( gelöscht )
Beiträge:

26.02.2004 11:20
#4 RE: Grundsatzurteil lt. BGH rechtsgültig für ALLE? Thread geschlossen

Eigentlich gibt es hier meherere Vertragsverhältnisse:

1.) du/Vermieter
Beleg/Vereinbarung: Schriftlicher Mietvertrag, weitere Vereinbarungen?????: Bei Auszug ist zu renovieren. Wenn die Wohnung aber renoviert aussieht, brauchst du nichts zu machen, schon mal gar nicht wenn der Vermieter von dir akzeptiert daß du ihm die Wohnung übergibst.

2.) neumieter/Vermieter:
Beleg/Vereinbarung: Schriftlicher Mietvertrag
Wenn im Vertrag KEINE Regelung darüber drinsteht daß die Wohnung renoviert ist kann der neue Mieter eigentlich gegenüber dem Vermieter nichts machen.

3.) Altmieter/Neumieter
Beleg/Vereinbarung: wahrscheinlich nur mündlich. Laß ihn doch ruhig klagen, denn wenn die Vereinbarung mündlich war, läßt sich nichts belegen. Sollte der neue Mieter die Wohnung als Mangelhaft betrachten laß ihn nur klagen, das wird dann lustig vor Gericht wenn der Richter erklärt daß der Zustand der Wohnung Gegenstand des Mietvertrages ist, und den hat er nicht mit dir sondern mit dem Vermieter abgeschlossen.

Wahrscheinlich kann keiner (Altmieter, Neumieter) diese Vereinbarung belegen. Aber die Verpflichtung zu renovieren (und wenn es nur ein paar Kleckser Farbe an der Wand sind) trägt halt der der auszieht. Da du aber mit dem Vermieter einen schriftlichen Vertrag hast und der das mündlich wohl geduldet hat, muß der neue Mieter seine Forderungen wohl eher gegen den Vermieter gelten machen, denn der könnte (schau im Vertrag nach) dem neuen Mieter eine neu renovierte Wohnung vertraglich zugesichert haben. Der Haken ist: Wenn im Vertrag darüber nichts steht gibt läßt sich da auch kein rEcht daraus herleiten.

Es ist außerdem ein großer Unterschied ob im Mietvertrag "Fachgerecht neu renoviert" drinsteht oder nur "Renovierung bei Auszug".
Das "Fachgerecht neu" ist schon vor vielen Jahren vom BGH so eingestuft worden daß es zwar so aussehen muß aber nicht von einer Handwerksfirma gemacht werden muß.

Aber am geschicktesten wäre es diplomatisch vorzugehen. Opfer ein paar Euro, geh zu einem Anwalt oder zu irgendeinem Mieterverein. Dann schreib dem Typen ein par passende Sätze daß er unehrenhaft handelt, wenn er sich gegen eure Vereinbarung stellt und daß er sich das mal gut überlegen soll.




>Hallo,
>es geht diesmal bei mir um rein rechtliche Sachen. :-(
>(Mietangelegenheiten - alter Vermieter verlangt Renovierung der Wohnung bei Auszug, ich habe dort nur 2 Jahre gewohnt)
>Ob jemand von euch Erfahrung bzw. eine Ahnung hat, ob dieses Grundsatzurteil, welches vom BGH gefällt worden ist in Bezug auf Renovierungsarbeiten/Schönheitsreparaturen, ob es rechtskräftig für Alle gilt??
>Es heißt ja: "Grundsatzurteil"!
>Und wenn es so ist, was kann man tun, damit der ehemalige Vermieter es auch einsieht und anerkennt, ohne dass man erst einen Rechtsweg beschreiten muß.
>Was würdet ihr ihm zurückschreiben, wenn er sich auf den Mietsvertrag beruft?
>Und das machen ja die meißten, wie man so hört. :-(
>Ich habe gehört, dass es dieses Grundsatzurteil gibt und das man, wenn man nur 2 Jahre in der Wohnung wohnte somit eben NICHT renovieren braucht.
>Im Internet gibt es darüber zwar viele Links, aber mein ehemaliger Vermieter verlangt das von mir, was kann ich tun?
>Einige Links über das Grundsatzurteil:
>http://www.mhmnuernberg.de/1437.html?*se...session*id*val*
>http://www.freiepresse.de/TEXTE/RATGEBER...XTE/665020.html
>http://www.advokat-online.de/Schwerpunkt.../mietrecht.html
>und mehr...
>Und außerdem ist es bei mir noch so der Fall, dass ich mit dem Nachmieter, den ich gefunden habe, vereinbart habe, dass er die Renovierungen trägt. (DESWEGEN hatte ich IHN ja ausgesucht!! :-(( )
>Wozu er auch gleich breitwillig bereit war - JETZT inzwischen wo er die Wohnung hat, will er mir noch eine reinhauen, indem er statt 2 vereinbarten Eimer Farbe, 850 Euro verlangt!!! Das wären MEHR als die 3 Monate Miete, die ich zu zahlen hätte :-(((((
>Frechheit!!!
>Nächstes mal mache ich alles schriftlich! Diesmal habe ich nur schriftlich, das er die Renovierung übernimmt. Dummerweise nix über den Preis :-(
>(weil das alles noch zum Jahresende so schnell gehen mußte)
>Manno, wo soll ich soviel Geld hernehmen und wegschmeißen!!
>Hoffentlich weiß einer Rat von euch *hoff*
>LG Wally

? ( gelöscht )
Beiträge:

26.02.2004 09:31
#5 RE: Grundsatzurteil lt. BGH rechtsgültig für ALLE? Thread geschlossen

hallo Wally,

ich kann dir nur empfehlen bei wer-weiss-was unter *Mietrecht* zu fragen. Dort findest du einen echten Experten auf dem Feld (nicht unter Expertensuche per email, sondern im Forum).
Wenn du dort nicht angemeldet bist, musst du ein Tag warten bis du posten kannst, das lohnt sich aber auf jeden Fall.

Soweit mir bekannt ist, musst du die Anteilige Kosten der Renovierung tragen.

CnndrBrbr ( gelöscht )
Beiträge:

26.02.2004 08:32
#6 RE: Grundsatzurteil lt. BGH rechtsgültig für ALLE? Thread geschlossen

Was ist so schwer daran, mal eben mit nem Eimer Farbe drüberzugehen wenn er drauf besteht? Einen astronomischen Preis zu verlangen bleibt seiner Phantasie überlassen, und da sollte es auch bleiben.
Am einfachsten halt: Jeder Mieter renoviert bei Einzug selbst.

Suppenkelle ( gelöscht )
Beiträge:

26.02.2004 09:16
#7 RE: Grundsatzurteil lt. BGH rechtsgültig für ALLE? Thread geschlossen

Hallo,

in der Theorie gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, in der Praxis schon...

>Am einfachsten halt: Jeder Mieter renoviert bei Einzug selbst.
Wenn du das nur so regelst und nicht viel Glück mit deinen Mietern hast, dann sieht die Wohung bald übel aus, denn viele denken sich, wenn sie einziehen: "Das geht schon noch so." und machen nix. Und zum Auszug machen sie dann erst recht nix.

Und irgendwann erwischt es einen armen Hansel, der dann den Dreck von Generationen wegmachen muss, oder der Vermieter bleibt drauf hängen, weil er die Wohnung am Markt so nicht mehr loskriegt.

Gruß
Kelle
(selbst Mieter und fauler Schweinehund)

CnndrBrbr ( gelöscht )
Beiträge:

26.02.2004 09:22
#8 RE: Grundsatzurteil lt. BGH rechtsgültig für ALLE? Thread geschlossen

>Wenn du das nur so regelst und nicht viel Glück mit deinen Mietern hast, dann sieht die Wohung bald übel aus, denn viele denken sich, wenn sie einziehen: "Das geht schon noch so." und machen nix. Und zum Auszug machen sie dann erst recht nix.
>Und irgendwann erwischt es einen armen Hansel, der dann den Dreck von Generationen wegmachen muss, oder der Vermieter bleibt drauf hängen, weil er die Wohnung am Markt so nicht mehr loskriegt.

Andersrum wird n Schuh draus. Wenn ich für Fremde renovieren muß, klatsch ich nur ne Verkaufsdusche drüber, natürlich vom allerbilligsten. Wenn ich für MICH renoviere, dann kratz ich 10 Lagen Farbe und 5 Lagen Tapete von der Wand, verlege neue Steckdosen und mach mir Strukturputz mit Schwammtechnik a la Toscana drauf.

Suppenkelle ( gelöscht )
Beiträge:

26.02.2004 09:32
#9 RE: Grundsatzurteil lt. BGH rechtsgültig für ALLE? Thread geschlossen

>
>Andersrum wird n Schuh draus. Wenn ich für Fremde renovieren muß, klatsch ich nur ne Verkaufsdusche drüber, natürlich vom allerbilligsten. Wenn ich für MICH renoviere, dann kratz ich 10 Lagen Farbe und 5 Lagen Tapete von der Wand, verlege neue Steckdosen und mach mir Strukturputz mit Schwammtechnik a la Toscana drauf.

Hängt sehr von der Mieterklientel ab. Wenn du ne 5-Zimmer Wohnung in guter Lage vermieten willst, hast du Interessenten, die das Renovieren für sich zu machen bereit sind,denn sie möchten auch länger in der Wohnung bleiben; da läuft dein Schuh gradaus in die Toscana, ok.

Wenn du ein Appartment in der City, oder eine 1,5 Zimmerwohnung in einer Studentengegend vermieten willst, kommt dein Schuh stattdessen am Nordkap an. Denn die Mieter wissen schon beim Einzug, dass sie nur vorübergehend bleiben werden.

CnndrBrbr ( gelöscht )
Beiträge:

26.02.2004 10:41
#10 RE: Grundsatzurteil lt. BGH rechtsgültig für ALLE? Thread geschlossen

>Wenn du ein Appartment in der City, oder eine 1,5 Zimmerwohnung in einer Studentengegend vermieten willst, kommt dein Schuh stattdessen am Nordkap an. Denn die Mieter wissen schon beim Einzug, dass sie nur vorübergehend bleiben werden.

Nem Nomaden ist es aber auch egal, wie verranzt die Hütte ist. Und goldene Wasserhähne und Marmorfliesen kosten eben auch satt in der Miete.

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