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Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 234 mal aufgerufen
 Archiv Psychotanten
Markus ( gelöscht )
Beiträge:

08.03.2004 17:07
RE: Schwere Entscheidung Thread geschlossen

Hi

hab euch von einem Freund empfohlen bekommen


Also, ich bin frische 20 Lenzen und wohne (leider) noch Zuhause, das soll sich nun möglichst innerhalb der nächsten 2Monate ändern.

Wie schon gesagt, muss, WILL, ich hier weg.Die Gegend hier ist was Zukunft betrifft, formulieren es mal freundlich, TOT! :*|

Nunja, eine Freundin von mir erzählte mir das bei uhr in der Nähe noch jede Menge Leute gesucht werden, die Wohnungen seien auch billig usw.

ALso ich hab mir das folgender Maßen vorgestellt.

Ich fahr dort hin, bleib 1-2 Wochen bei meiner Freundin und kümmer mich logischer Weisse dann dort diese 2 WOchen um alles nötige.
Zurück kann,und will ich aufgrund von "Streitigkeiten" innerhalb der Familie und Verwandtschaft auch eigentlich garnicht mehr.

So nun meine Frage, sollte ich in diesen 2 Wochen dort keinen Job, und oder Wohnung finden, was dann?
Wie schon gesagt, zurück -> No Way.
Kann ich dort Hilfe vom SozialAmt erwarten?

Bitte haltet mir keine Ständchen vonwegen: "wieso kannst du nicht zurück" usw., Danke


Desweitern hatte ich auch schon mit Ihr besprochen in eine Wohnung zu ziehen, sie hat aber 2 Kinder, is demzufolge zuhause.

Bekommt sie dann Hilfen vom irgendwelchen Ämtern gestrichen, wegen dem Eheähnlichen Verhhältniss" in dem wir dann Leben würden.


SO, das wars auch eigentlich erstmal...

Achja, was muss ich denn alles beachten, zwecks Polizeilich an- abmelden und so?

Schonmal Danke für alle (Ernstgemeinten!) Antworten

Maja ( gelöscht )
Beiträge:

08.03.2004 18:11
#2 RE: Schwere Entscheidung Thread geschlossen

Hallo Markus,

deine Entscheidung weg zu gehen steht wohl schon fest, also keine Diskussionen drüber ;-)

Job kannst du jetzt schon online suchen, schau mal hier nach:

http://www.meinestadt.de

oder auch hier:
http://www.arbeitsamt.de

Hier kannst du auch eine Wohnung suchen:

http://www.immobilienscout24.de/

oder online eine Lokalzeitung durchsuchen (nach Jobs und nach Wohnungen)


Hast du einen Beruf? Wenn du schon gearbeitet hast, eine Ausbildung gemacht hast, hast du eventuell Anspruch auf Leistungen vom Arbeitsamt. Du kannst dich dort beim Arbeitsamt jetzt schon anmelden, oder du meldest dich bei deinem AA und sagst denen in welcher Gegend du einen Job suchst.

Wenn du gar kein Einkommen hast, sind deine Eltern unterhaltspflichtig, also bevor du Sozialhilfe bekommst, prüft das Amt ob die Eltern auch was dazu steuern können.

Wenn du eine Ausbildung machst, kannst du auch Schüler-bafög beantragen,
mehr dazu findest du hier:

http://www.bafoeg-rechner.de/

Falls deine Freundin Sozialhilfe bezieht, wird dein Einkommen mitberechnet wenn ihr zusammen wohnt.

Mehr dazu findest du hier:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

Vielleicht solltest du dir das mit dem zusammen ziehen erstmal überlegen (testen). Du kannst ja anfangs als Gast bis zu drei Monate (ca. Angabe, genau weiss ich das nicht-bitte erkundige dich beim Einwohneramt) bei ihr bleiben.

Wenn du dann eine Wohnung, einen Job (Ausbildung...was auch immer hast) kannst du dich immer noch (polizeilich) anmelden-eine Frist von 7 Tage ist die Regel.

Viel Glück und Gruß,
Maja

Markus ( gelöscht )
Beiträge:

09.03.2004 16:23
#3 RE: Schwere Entscheidung Thread geschlossen

Vielen Vielen Dank Maja, hat mir sehr! weitergeholfen.

Danke

b. ( gelöscht )
Beiträge:

08.03.2004 17:35
#4 RE: Schwere Entscheidung Thread geschlossen

Es gibt eine Ausnahmeregelung beim Arbeitsamt, nach der Du, selbst wenn Du selbst kündigst, Unterstützung bekommst: Du musst angeben, umziehen und mit Deiner Freundin einen gemeinsamen Hausstand gründen zu wollen, dann bekommst Du vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit Geld, ohne Sperrfrist. Ob ihr dann Bezüge gekürzt werden, steht natürlich auf nem andern Blatt, keine Ahnung.
Ummelden solltest Du Dich auch möglichst bald, da kostet ein Verzug von 4 Wochen ca. 30Euro Strafe.

Markus ( gelöscht )
Beiträge:

08.03.2004 17:47
#5 RE: Schwere Entscheidung Thread geschlossen

Da gibt es nur ein Problem, ich bekomme auch kein ArbeitslosenGeld weilich erst 1.5 Jahre gearbeitet, leider Pauschal, gilt die Regel trotzdem?

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