Vor 11 Jahren hatte sich meine jüngere Schwester von meiner Mutter eine grosse Summe Geld geliehen, genau gesagt 30.000 €. Es war fast alles was meine Mutter an Erspartem besaß und ihr leihen konnte. Meine Schwester und ihr Mann hatten ein gebrauchtes Haus gekauft, dafür fehlte noch Geld.
Meine Schwester und ich sind die einzigen Kinder unserer Mutter. Meine Mutter hatte kein Testament gemacht, da wir beiden Geschwister dann als einzige Pflichtteilsberechtigte jeweils 50% erben würden. (Meine Eltern waren geschieden.) Nun nach dem Tode unserer Mutter, behauptet meine jüngere Schwester, sie habe das Geld nachträglich geschenkt bekommen. Sie verweigert die Zahlung von 15.000 € an mich.
Leider wurde damals nichts schriftliches abgemacht, da ich mir damals nicht vorstellen konnte, dass meine Schwester später so gemein sein könnte. Mit dem Verlust von meinem Anteil (15.000 €) hab ich mich inzwischen abgefunden. Ich kann da juristisch ja eh nichts machen. Meine Wut auf meine Schwester ist riesengroß und ich will keinen Kontakt mehr zu ihr. Was mich noch trauriger macht, ist, dass ich ihre 3 kleinen Kinder ( 5, 8 und 12 Jahre) nun nicht mehr sehe, die ich immer sehr gemocht habe.
Aber ich mag dort einfach nicht mehr hinfahren, da ich mich so erniedrigt fühle. Sie, die Jüngere, hat 30.000 € mehr bekommen als ich, die sie sich erschlichen hat. Sie hat auch überhaupt kein schlechtes Gewissen mir gegenüber. Sie hat ja nun ihre Familie, hat ein Haus und braucht mich, die in einer 2-Zimmerwohnung lebt, nun nicht mehr.
Aber ihre kleinen Kinder vermisse ich so sehr. Was kann ich tuen ?
ich denke, wenn deine Mutter es gewollt hätte, dass deine Schwester dir 15 Tsd. Euro gibt, hätte sie das doch schriftlich gemacht, oder habt ihr das besprochen?
Besteht die Möglichkeit, dass deine Schwester die Wahrheit sagt und sie das Geld wirklich geschenkt bekommen hat? Wenn sie es nach so langen Zeit nicht zurück gezahlt hat, dann ist es doch durchaus möglich, dass sie es ihr geschenkt hat.
Das Gesetz besagt:
bei der Berechnung der Höhe des Pflichtteils sind gemäß § 2325 BGB auch Vermögenswerte zu berücksichtigen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod an jemand anderen verschenkt hat. Diese Vermögenswerte sind dem Nachlass bei der Berechnung des Pflichtteils hinzuzurechnen.
Das heißt, rechtlich gesehen, wenn es keine Beweise gibt, dass deine Schwester lügt (wieso traust du ihr das zu?), hast du kein Anspruch auf das Geld, weil das gar nicht zu der Erbmasse gehört.
Aber mal abgesehen davon mit drei Kinder ein Haus abzubezahlen ist sicher nicht einfach, oder meinst du sie könnte dir das Geld geben? (nicht weil sie es müsste, sonder "gerechtigkeitshalber", damit du auch was von dem geld der Mutter hast)
Zitat
Meine Wut auf meine Schwester ist riesengroß und ich will keinen Kontakt mehr zu ihr. Was mich noch trauriger macht, ist, dass ich ihre 3 kleinen Kinder ( 5, 8 und 12 Jahre) nun nicht mehr sehe, die ich immer sehr gemocht habe.
Deine Schwester hast du wahrscheinlich auch gemocht? Wie hast du dich vorher mit ihr verstanden?
ZitatAber ich mag dort einfach nicht mehr hinfahren, da ich mich so erniedrigt fühle. Sie, die Jüngere, hat 30.000 € mehr bekommen als ich, die sie sich erschlichen hat. Sie hat auch überhaupt kein schlechtes Gewissen mir gegenüber.
Sie hat - wenn schon - 15 Tsd mehr bekommen, als du. Und wenn sie die Wahrheit sagt, weshalb sollte sie schlechtes Gewissen haben?
ZitatSie hat ja nun ihre Familie, hat ein Haus und braucht mich, die in einer 2-Zimmerwohnung lebt, nun nicht mehr. Aber ihre kleinen Kinder vermisse ich so sehr. Was kann ich tuen ?
Das hört sich fast so an, als ob du neidisch bist auf all das was deine Schwester hat und du nicht? Kann das sein?
Was du tun kannst? Vielleicht ihr zu glauben? Mit ihr zu reden. Wenn du das Geld ohnehin abgeschrieben hast (was für mich nicht so klingt), dann kannst du ihr auch die Hand geben.
Ich würde meine Schwester nicht für 15 Tsd Euro aufgeben, ich wäre froh ich hätte eine.